☎  06623 / 933 420 ✉ wsg-beratung@aglw.de

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Beitrag vom 02. Oktober 2024

Nicht benötigte Weidezäune abbauen!

Leider gibt es jährlich mehrere Fälle von verendeten Wildtieren, die sich in Weidezaunlitzen oder Elektronetzen verfangen haben. Die größte Gefährdung für Wildtiere geht von waldnahen Zäunen aus. Während manche Tiere noch rechtzeitig befreit werden konnten, mussten andere entweder erlöst werden oder waren bereits qualvoll verendet. Betroffen sind fast immer Gehörn- (Rehböcke) oder Geweihträger (Hirsche). Aber auch Greifvögel haben sich schon in den Elektronetzen verfangen. Um diese Art von bedauerlichen Vorfällen zu vermeiden, sollten Weidetierhalter ihre mobilen Zäune im Herbst unbedingt abbauen, wenn sie im Winter nach dem Weideabtrieb nicht mehr benötigt werden.

Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Wilhelm-Wever-Str. 1, Bad Hersfeld, Dr. Berge 06621 87-2300


Beitrag vom 02. Oktober 2024

Witterungsschutz bei Weidehaltung

Die (ganzjährige) Weidehaltung landwirtschaftlicher Nutztiere erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Neben der tier- und bedarfsgerechten Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser muss dabei ein Witterungsschutz für alle Tiere vorhanden sein, der vor Kälte, Nässe, Wind und Sonne schützt. Dieses kann im Einzelfall eine wasserdichte Überdachung oder eine vergleichbar wirksame Einrichtung erforderlich machen. Der Witterungsschutz sollte am besten 3-seitig geschlossen, mindestens aber zur Hauptwindrichtung abgeschirmt sein. Der Platz darin muss trocken und ausreichend groß sein, damit alle Tiere gleichzeitig Schutz finden. Ein auf die ganzjährige Weidehaltung abgestimmter Produktionszyklus ist anzustreben; dabei sollten die Muttertiere so belegt werden, dass die Geburten im Frühjahr erfolgen.

Kontakt: Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, 06621 87-2302


Beitrag vom 27. September 2024

Bodenprobenahme Nmin Herbst 2024

Von Januar bis Ende August hat es in unserer Region im Schnitt 583 mm geregnet. Im Vergleich zum langjährigen Mittel sind dies bis dato 107 mm mehr an Niederschlag. Die Monatsmitteltemperaturen waren im Schnitt 1,7°C wärmer als das Mittel (1995-2022). Diese feucht-warmen Bedingungen führten zu einer optimalen Mineralisationsumgebung. Leider führte die Nässe auch zu einer verringerten Wurzelbildung. Die Niederschläge sorgten dann für eine rasche Verlagerung von Nährstoffen aus dem schwachen Wurzelraum. Da der August recht trocken war und die Bodenbearbeitung für einen Mineralisationsschub sorgt, wird die Entwicklung der Nmin-Werte spannend zu beobachten sein. Deshalb werden in den Wasserschutzgebieten der AGLW ab der 43.KW wieder Bodenproben entnommen, um so wertvolle Informationen für ihre Grundwasserschutzberatung zu sammeln.

Philipp Pfister, AGLW, Telefon: 06623-933 420


Beitrag vom 27. September 2024

Pflicht zur Stilllegung entfällt ab 2025

Ab dem Jahr 2025 wird die Stilllegungsverpflichtung gemäß GLÖZ 8 ausgesetzt. Bisher mussten landwirtschaftliche Betriebe mit einer Ackerfläche von mehr als 10 ha 4 % ihrer Ackerfläche stilllegen. Dies ist ab dem kommenden Jahr nicht mehr erforderlich, so dass nun das gesamte Ackerland in die Produktion genommen werden kann. Eine freiwillige Stilllegung von Ackerflächen ist allerdings weiterhin möglich und kann auch im Rahmen der Öko-Regelung 1a für eine zusätzliche Förderung beantragt werden. Die Aussetzung der Pflichtstilllegung soll bis zum Ende der laufenden EU-Förderperiode gelten, also bis mindestens ins Jahr 2027. Weitere Informationen sind unter Telefon 06621-87 2221 erhältlich.

Thomas Krenzer, Fachdienst Ländlicher Raum beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg


Beitrag vom 20. September 2024

Sperrfristen / Verbotszeiträume Herbstdüngung

Die Düngeverordnung regelt die Aufbringung von Düngemitteln im Herbst damit es zu möglichst wenig Nährstoffeinträgen in Grund- und Oberflächengewässern kommt. Daher ist auf Ackerflächen nach Ernte der Hauptfrucht bis zum 31.01. des Folgejahres keine Stickstoffdüngung (N) mehr erlaubt. Ausnahmereglungen machen eine Düngung bis spätestens zum 01.10. zu Gerste, Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter bis in Höhe des N-Düngebedarfs möglich, jedoch nicht mehr als 30 kg NH4-N oder 60 kg Gesamt-N. Auf Grünland-, und bei mehrjährigem Feldfutterbau gilt das N-Düngeverbot vom 01.11. bis 31.01. des Folgejahres. Vom 01.09. bis 31.10. dürfen hier flüssig-org. Düngemittel und flüssige Wirtschaftsdünger nur bis zu einer Höhe von 80 kg N- Gesamt/ ha ausgebracht werden. Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost dürfen vom 01.12. bis zum 15.01. nicht ausgebracht werden. Zusätzlich unterscheidet die Düngeverordnung, zwischen den mit Nitrat (rote) belasteten und mit Phosphat (gelbe = eutrophierte) belasteten Gebieten. In den rot belasteten Gebieten gelten zusätzliche Verbotszeiträume. Bei den gelben Gebieten ist zudem vor der Ausbringung von Wirtschaftsdünger der Gehalt von N und P mittels Untersuchung festzustellen. Die Analyse darf bei einer Kontrolle nicht älter als 2 Jahre sein. Erhöhte Abstände zu Oberflächengewässern sind ebenfalls einzuhalten.

Weitere Infos zur Düngeverordnung unter www.llh.hessen.de.

R. Jacob, Fachdienst Ländlicher Raum Bad Hersfeld, Tel.: 06621-87-2233


Beitrag vom 12. September 2024

HALM2: Antragsfrist endet am 01.10.2024

Die Antragsfrist für das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM2) endet am 01.10.2024. Die Antragstellung erfolgt digital über den Link www.agrarportal-hessen.de unter der Kachel „HALM 2“. Hier stehen verschiedene Fördermaßnahmen zur Auswahl, wie z. B. Umstellung auf Ökologischen Landbau, Anlage von Blühflächen oder Erosionsschutzstreifen, extensive Grünlandnutzung oder auch Förderung der tierschonenden Mahd. Die HALM2-Förderung muss für einen 5-jährigen Zeitraum beantragt werden, der bei aktueller Antragstellung am 01.01.2025 beginnt und am 31.12.2029 endet. Neben dem Neueinstieg in HALM2 kann auch die Erweiterung einer bereits bestehenden Verpflichtung beantragt werden (sofern bestimmte Bagatellgrenzen überschritten werden).

Weitere Informationen sind unter Tel. 06621/87-2231 oder -2253 erhältlich.


Beitrag vom 06. September 2024

Nordhessen Geschmackvoll 2024

In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Slow Food Nordhessen, wollen wir auf den Regionalmarkt Nordhessen Geschmackvoll in unserer Region hinweisen. Am Sonntag, dem 13. Oktober 2024 findet von 11 bis 17 Uhr in Melsungen wieder der von Slow Food Nordhessen organisierte Regionalmarkt statt. Zum 18. Mal werden rund um das Rathaus und in den anliegenden Straßen werden etwa 40 Stände von Bauern, Metzgern, Bäckern, Käsern und anderen Herstellern von guten Lebensmitteln aus Nordhessen aufgebaut. Teilnehmen darf nur, wer die Qualitätskriterien von Slow Food für eine gute, saubere und faire Herstellung einhalten kann.

Weitere Infos zu der Aktion finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de

Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87–2209 


Beitrag vom 26. August 2024

Gänsebraten - frisch aus der Region

Wer auf regionale Herkunft seines weihnachtlichen Gänsebratens und auf artgerechte Haltung Wert legt, sollte sich seine Weihnachtsgans rechtzeitig sichern. Unsere Weihnachtsgänse sind ausschließlich mit Getreide und Gras gefüttert und werden im eigenen Betrieb geschlachtet. Auf unserer Internetseite www.gutes-aus-waldhessen.de. finden Sie ein Rezept, wie die waldhessische Weihnachtsgans, sowie Bezugsquellen für frische Gänse und Hähnchen und Puten.

Gutes aus Waldhessen e.V. Telefon: 06621- 872209


Beitrag vom 08. August 2024

Der Wachtelkönig ist zurück - Landwirte und Naturschützer helfen einem bedrohten Wiesenvogel

Sein knarrender Ruf "Crrrex-Crrrex" ist unverwechselbar und bezeugt, der Wachtelkönig (Crex Crex) ist dieses Jahr in den Landkreis zurückgekehrt. Der Wachtelkönig bevorzugt feuchte Wiesen in Flussniederungen, Sümpfe, Bergwiesen, Brachflächen und gelegentlich Getreidefelder. Die Flächen sind meist extensiv bewirtschaftet. Er ist besonders geschützt und sein Bestand hat durch intensive Landwirtschaft stark abgenommen. Als Bodenbrüter besiedelt er seine Brutplätze erst im Mai, Erstbrut um Mitte Juni, mit eventueller Zweitbrut gegen Ende Juli. Er ist ein tag- und nachtaktiver Vogel, der vor allem bei Dämmerung und nachts ruft. Er ist scheu und fliegt meist nur Kurzstrecken. Neben Beratungen zur Verbesserung der Lebensräume und Monitoring, durch den Landschaftspflegeverband (LPV), kommt dem gezielten Schutz der Rufplätze und potentiellen Brutstandorte vor Mahdverlusten große Bedeutung zu. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamt. Wird der Wachtelkönig gutachtlich bestätigt nimmt der Fachdienst Ländlicher Raum, Sachgebiet Förderung Kontakt mit den Bewirtschaftern der betroffenen Flächen auf und vereinbart eine Verschiebung des Mahdtermins bis Mitte September. Ab Mitte August besteht in Abstimmung mit dem Artgutachter die Möglichkeit einer Teilmahd, da potentieller Wachtelkönignachwuchs zu diesem Zeitpunkt flügge und lauffähig ist. Ertragsverluste werden den Landwirt:innen über Ausgleichszahlungen aus Natura 2000-Naturschutzmitteln erstattet.

Wir danken allen Beteiligten, besonders den Landwirt:innen, die den Schutz des Wachtelkönigs auf ihren Flächen ermöglicht haben!

Ansprechpartner: LPV 06621-944-181 oder SG Förderung 06621-87-2200 /-2254 /-2256; Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Beitrag vom 27. Juni 2024

Flächenmonitoring zum Gemeinsamen Antrag 2024

Seit dem letzten Antragsjahr besteht das neue Instrument des Flächenmonitorings. Hierbei handelt es sich um eine Überprüfung der landwirtschaftlichen Schläge hinsichtlich der beantragten Nutzung über Satelliten-Bilder. Mit Hilfe einer sogenannten Künstlichen Intelligenz (KI) werden die erzeugten Bilder ausgewertet und bei unerwarteten Färbungen der Fläche in Bezug auf den jeweiligen Stand der Vegetation eine Beanstandung aufgeworfen. Die Klärung solcher Beanstandungen soll im Idealfall über die sog. „HeLawi-App“ erfolgen, die nach aktuellem Kenntnisstand in der 29. Kalenderwoche (also Mitte Juli) produktiv an den Start gehen soll. Dabei werden diejenigen Schläge aufgeworfen, die einer Klärung bedürfen. Hier kann z. B. ein entsprechendes georeferenziertes Foto des Schlages gemacht werden, welches die beantragte Nutzung bestätigt. Sollte tatsächlich eine falsche Beantragung vorliegen, kann der Antragsteller eine entsprechende Änderung des Nutzungscodes am betroffenen Schlag durchführen. Danach muss nochmals die Abgabe-Schaltfläche betätigt werden, damit die Änderung wirksam wird (grundsätzlich bis zum 30.09. möglich). Es ist momentan davon auszugehen, dass diese neue Form der Kommunikation über die App zunächst alles andere als reibungslos laufen wird. Der Fachdienst Ländlicher Raum, Sachgebiet Förderung, Friedloser Straße 12 in Bad Hersfeld bleibt hier am Ball und ist bestrebt, so gut wie möglich Unterstützung anzubieten und eventuelle neue hilfreiche Informationen zu dieser Thematik entsprechend aufbereitet weiterzugeben.

Für weitere Fragen steht das Sachgebiet Förderung gerne zur Verfügung. 

Thomas Krenzer, Tel.: 06621/87-2221, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Beitrag vom 21. Juni 2024

Die Erdbeersaison ist eröffnet!

Erdbeeren sind ein sehr vielseitiges Obst. Ob zur traditionellen Erdbeertorte oder einfach nur eingezuckert, lassen sich Erdbeeren wunderbar vernaschen. Aber auch als Zugabe zum Müsli oder als reine Erdbeerdiät ist diese Frucht gut. Wer keinen Garten besitzt, muss nach Alternativen suchen. Eine Alternative sind Felder zum Selbsternten oder aber der Landwirt hat sie schon für sie gepflückt. Solche Felder findet man auch in unserer Region, wie z.B. in Alheim- Niederellenbach oder in Niederaula- Niederjossa oder auch in Bad Hersfeld-Sorga. TIPP: Das schnelle Rezept für den JUNI: Erdbeerlimes mit Erdbeeren aus der Region..

Weitere Infos zu Bezugsmöglichkeiten finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209


Beitrag vom 10. Juni 2024

PAMIRA Pflanzenschutzmittelbehälter-Sammelaktion 2024

Pamira ist ein System zur umweltgerechten Entsorgung leerer Pflanzenschutzmittelbehälter. Zurückgenommen werden Kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier und Kunststoffsäcke. Die Verpackungen müssen das PAMIRA Zeichen tragen und gespült sein. Die Verschlüsse sind getrennt abzuliefern und Behälter über 50 Liter sollen durchgetrennt werden.

Abgabestellen und Termine in der Nähe sind:

Raiffeisen Waren GmbH, Bebra vom 17.06.2024-18.06.2024,

Raiffeisen Westfalen Mitte eG, Eschwege vom 01.07.2024-02.07.2024

Landhandel Brenzel, Eiterfeld am 03.07.2024

Alle Informationen zur Sammlung finden Sie unter: www.PAMIRA.de

R. Jacob, Fachdienst Ländlicher Raum, Bad Hersfeld, Tel.: 06621-87-2233


Beitrag vom 03. Juni 2024

Durchführung der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE) 2024

Für das Jahr 2024 wurden wie im Vorjahr 27 Betriebe für die BEE vom Statistischen Landesamt vorgegeben. Auf 6 Winterweizen-, 9 Wintergersten-, 8 Winterroggen- und 4 Rapsschläge wird im Kreis eine Beprobung stattfinden. Die durch Zufall ausgewählten Betriebe werden zeitnah vom Fachdienst Ländlicher Raum informiert. Bei der BEE handelt es sich um eine deutschlandweite Erhebung, die für die Erntestatistik und gesamte Einfuhr- und Vorratspolitik wichtig ist. Die Ermittlung wird von den Ländern eigenverantwortlich durchgeführt und ist in Hessen eine Kombination aus Probeschnitt (im Bestand) und Volldrusch (Wiegen des Ertrages). Zusätzlich werden auf einigen Betrieben Qualitätsproben entnommen.

Ansprechpartner: Wolfram Fink, Fachdienst Ländlicher Raum, Bad Hersfeld, Tel.: 06621-87-2232


Beitrag vom 17. Mai 2024

Schafschur - 1x jährlich Pflicht

Schafe müssen mindestens einmal pro Jahr vollständig geschoren werden. Im Frühjahr darf frühestens nach den Eisheiligen (Mitte Mai), besser noch nach der Schafskälte (Anfang Juni) geschoren werden. Der späteste Schurtermin sollte bei ganz­jähriger Weidehaltung mindestens vier Monate vor Beginn der kalten Jahreszeit liegen, damit bis zum Einsetzen der ersten Nacht­fröste genügend Wolle nachge­wachsen ist. Als Richtzeit für die Schur sollte deshalb der Zeitraum Mitte Mai bis Mitte Juni eingehalten werden. Bei nasskaltem Wetter benötigen frisch geschorene Schafe zumindest innerhalb der ersten 24 Stunden unbedingt einen Witterungs­schutz.

Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Bad Hersfeld, 06621-87 2302


Beitrag vom 29. April 2024

Antragsfrist Gemeinsamer Antrag 2024 endet

Die Antragsfrist für den Gemeinsamen Antrag 2024 endet am 15. Mai 2024 (www.agrarportal-hessen.de). Es wird empfohlen, den Antrag jetzt schnellstmöglich zu stellen (sofern noch nicht geschehen), damit bereits eine erste Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung durch die Bewilligungsstelle erfolgen und im Zweifelsfall noch entsprechend reagiert werden kann. Bei verspäteter Abgabe werden die errechneten Beihilfen um 1 % je Kalendertag Verspätung gekürzt.

Sofern sich im Rahmen der Antragstellung Probleme oder Schwierigkeiten ergeben, stehen die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebietes Förderung gerne telefonisch zur Verfügung (06621/87-2226, -2228, -2222, -2223, -2230, -2255). Bei persönlicher Vorsprache wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.


Beitrag vom 29. April 2024

NEUE Wege in der Vermarktung: Gutes aus Waldhessen meets Markthalle Eschwege meets JHB Bad Hersfeld

Mild oder würzig, anregend und scharf, bitter oder pikant – Formulierungen für Produkte, die in der Küche einer Jugendherberge verwendet werden. Seit mehr als 365 Tagen werden die NEUEN Produkte schon in der Küche der Jugendherberge Bad Hersfeld verwendet. Was war passiert? Die Leitung der JHB Bad Hersfeld suchte im Rahmen eins Pilotprojekts der JHB Hessen mehr Lieferanten für regionale Produkte. Bisher mussten sie sich mit regionalen Eiern, Wurst und Backwaren begnügen. Sie kontaktierten Gutes aus Waldhessen und die stellten den Kontakt mit der Markthalle Eschwege her. Angebotslisten wurden verglichen, die Vereinbarung per Handschlag besiegelt. Nach 14 Tagen begann die Belieferung mit Molkereiprodukten und saisonalem Gemüse. Der Honig kommt aus Niederjossa!

www.gutes-aus-waldhessen.de, Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209


Beitrag vom 22. März 2024

Artenschutz beim Osterfeuer – Nicht unbedacht anzünden!

Osterfeuer sind eine weit verbreitete Tradition. Die Holzhaufen stellen potentielle Brutplätze für Vögel und Rückzugsräume für Kleinsäuger, Insekten, Amphibien und Reptilien dar, die bei dem Anzünden zu Schaden und zu Tode kommen. Folgendes ist zu beachten:

  •       Um- oder Aufschichten des Holzhaufens erst unmittelbar am Tag des Feuers
  •       Anzünden der Osterfeuer nur auf befestigten „Festplätzen“ oder Äckern
  •       Abstandsregelungen (auch zu Gehölzen und geschützten Biotopen!)
  •     Frühzeitig Genehmigungs- und Meldebedarf bei allen zuständigen Behörden klären (Veranstaltungen im Außenbereich erfordern Genehmigungen nach § 17 BNatSchG!)

Ansprechpartner: Untere Naturschutzbehörde, 06621-87-2200 /-2260 /-2263 /-2264


Beitrag vom 01. März 2024

ÖkoModellRegion Bad Hersfeld-Rotenburg pausiert

Seit dem 1. Januar 2024 pausiert die Arbeit der ÖkoModellRegion Bad Hersfeld-Rotenburg. Grund dafür ist der akute Fachpersonalmangel. Gutes aus Waldhessen e.V. füllt diese Lücke in der Beratung der regional sowie biologisch wirtschaftenden Betriebe mit dem ihnen bekannten Mitarbeiter Diplom Agraringenieur Frank Naumann.

In dringenden Fällen der Beratung zum Ökomodellland Hessen wenden sie sich bitte direkt an Ökomodell-Land Hessen Vernetzungsstelle c/o MGH Gutes aus Hessen GmbH, Siemensstraße 5, 61191 Rosbach vor der Höhe, Telefon: 06003 57598 0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Auf unserer Internetseite www.gutes-aus-waldhessen.de finden Sie die Stellenausschreibung.


Beitrag vom 26. Februar 2024

Informationsveranstaltungen zum Gemeinsamen Antrag 2024

Die Bearbeitung und Abgabe des Gemeinsamen Antrags 2024 über das Portal https://agrarportal-hessen.de wird voraussichtlich ab der 2. März-Hälfte 2024 möglich sein. Das Sachgebiet Förderung beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg führt an folgenden Terminen Informationsveranstaltungen zum Gemeinsamen Antrag 2024 durch:

Montag, 11.03.2024 ab 19.30 Uhr,

Mittwoch, 13.03.2024 ab 19.30 Uhr,

Freitag, 15.03.2024 ab 19.30

Die Veranstaltungen finden jeweils im Landratsamt in Bad Hersfeld, Friedloser Straße 12, im Kreistagssitzungssaal statt (zu erreichen über den Eingang A1 des Anbaus).

Weitere Informationen: Thomas Krenzer, Tel.: 06621/87-2221


Beitrag vom 24. Januar 2024

Online-Seminar Produktgerechte Verkaufsladengestaltung am 01.02.2024, 17:00-20:15 Uhr

Das Beratungsteam Erwerbskombinationen des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) bietet in Zusammenarbeit mit dem Projekt „100 nachhaltige Bauernhöfe“ eine Infoveranstaltung zum Thema Ladengestaltung an. Beleuchtet werden ausdrucksstarke und verkaufsfördernde Einrichtungen von Hofläden, es gibt ein Praxisbeispiel zum Thema eigenständige Planung, Umbau und Möblierung eines Hofladens und eine Verkaufsberaterin informiert über die richtige Kundensprache und Verkaufspsychologie. Die Kosten der Veranstaltung betragen 10 € pro Person.

Kontakte: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Tel.: 01511 4256543;

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Tel.: 06631-786142.

Anmeldelink: https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/65715/


Beitrag vom 17. Januar 2024

Online-Seminar Gemeinsam erfolgreich- Gründung von Vermarktungsgemeinschaften

Das Beratungsteam Erwerbskombinationen des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) bietet in Zusammenarbeit mit dem Projekt „100 nachhaltige Bauernhöfe“ eine Infoveranstaltung an. Das geplante Seminar soll den Teilnehmenden einen Überblick über unterschiedliche Erzeugerzusammenschlüsse geben, welche bereits gemeinsam wirtschaften und vermarkten.

Anhand von Beispielen aus der Praxis werden Gründungsanfänge und Herausforderungen beleuchtet. Die Kosten der Veranstaltung betragen 10 € pro Person.

Kontakte: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Tel.: 01511 4256543;

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Tel.: 06631-786142.

Anmeldelink: https://llh.hessen.de/beratung/veranstaltungen/65683/


Beitrag vom 10. Januar 2024

Landwirtschaftliche Hinweise zur Entsorgung von PSM-Verpackungen

Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) wird durch das Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetz u. Verordnungen geregelt; sie ist möglich über: Entsorgungsfirmen, Sammelstellen der Landkreise/Kommunen, Schadstoffmobil (kleine Mengen). Leere Verpackungen von PSM u. Flüssigdüngern sammelt der Industrieverband Agrar (IVA) bundesweit im Rahmen der Sammelaktion PAMIRA (PackMittel-Rücknahme Agrar). Voraussetzungen um an der Aktion teilzunehmen: Kanister müssen gut gespült, restlos leer, offen u. trocken sein; sie müssen innen u. außen sauber sein u. den Aufdruck des PAMIRA-Logos tragen! - Landwirte bringen entleerte u. gereinigte PSM-Verpackungen zum vorgegebenen Termin zur Sammelstelle. Vor Ort erhalten sie ein Zertifikat über die sachgerechte Entsorgung der Verpackungen. Die Termine für 2024 finden Sie unter: https://www.pamira.de/verpackungen-abgeben/sammelstelle-finden/

Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736


Beitrag vom 10. Januar 2024

HVL und Qnetics-Winterversammlung 2024

Der HVL e.V. und Qnetics GmbH laden herzlich zu den gemeinsamen Informationsveranstaltungen im Winterhalbjahr ein. Die Veranstaltung im Landkreis Hersfeld-Rotenburg findet am Freitag, den 19.01.2024 im Gasthof „Zur Linde“, Zur Linde 11, in 36277 Schenklengsfeld statt. Beginn der Veranstaltung ist 10:00 Uhr. Themen sind: Aktuelles aus den Organisationen, Tierarzneimitteldatenbank, Q-Check, Herdentypisierung und Aktuelles aus der Veterinärverwaltung.  Im Anschluss an die Vorträge findet eine Betriebsbesichtigung auf dem Betrieb von Herrmann und Stefan Böss GbR, Im Oberdorf 15 in Schenklengsfeld-Landershausen statt.

Kontakt: HVL 06631/ 78450; Qnetics 06631/ 78410