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März 2025


Februar 2025


Januar 2025



Beitrag vom 20. März 2025

Pflanzenfächer „Man schützt nur was man liebt – und man liebt nur was man kennt“

Viele Landwirte im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wären wohl erstaunt, welche seltenen Schätze sich auf den eigenen Wiesen und Weiden finden lassen. Der neue Pflanzenfächer des Landschaftspflegeverbands bietet eine hilfreiche Unterstützung und steht allen Interessierten kostenlos zur Verfügung. Die handliche Bestimmungshilfe gibt einen Überblick über die 70 häufigsten Grünlandarten im Landkreis. Sortiert nach Blütenfarbe ist die Bestimmung auf der Fläche leicht möglich – auch ohne Handynetz. Das macht zum einen Freude für die ganze Familie, zum anderen ist es eine wertvolle Hilfe bei der Agrarförderung. Denn seit zwei Jahren können Landwirte über die Ökoregelung 5 (ÖR 5) die Vorkommen verschiedener Pflanzenarten, sogenannter Kennarten, auf dem bewirtschafteten artenreichen Grünland mit ca. 225€/ha fördern lassen. Um die Förderung zu erhalten, muss der Antragsteller die Kennarten auf seinen Flächen erfassen und dokumentieren. Im Pflanzenfächer sind diese Kennarten mit einem individuellen Symbol gekennzeichnet und dadurch schnell erkennbar. Der Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e.V. bietet zwei Veranstaltungen zum neuen Pflanzenfächer und Fördermöglichkeiten im Grünland an: 1. 17.04.2025, 16 Uhr: Bad Hersfeld (Leinenweberstraße 1, DGZ), richtet sich an alle Interessierten. Impulsvorträge zu Artenreichtum im Grünland und Biodiversität. Keine Anmeldung erforderlich. 2. 30.04.2025, 16 Uhr: Rotenburg-Schwarzenhasel, richtet sich an Landwirte. Impulsvorträge zur Agrarförderung artenreiches Grünland & ÖR 5-Erfassung. Anmeldung erforderlich (Kontakt s.u.). Es wird die Erfassung und die Fördermöglichkeiten im Grünland vorgestellt. Die Pflanzenfächer werden bei beiden Veranstaltungen kostenfrei ausgegeben.

LPV Hersfeld-Rotenburg e.V., Zarah Greiner, Tel. 06621/944183; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Beitrag vom 10. Februar 2025

Gemeinsamer Antrag 2025

Das Antragsportal https://agrarportal-hessen.de wird voraussichtlich am 17.03.2025 für die Bearbeitung und Abgabe des Gemeinsamen Antrags 2025 freigeschaltet. Folgende Änderungen sind zu dieser Antragstellung zu berücksichtigen: Die Stilllegungspflicht ist aufgehoben, so dass keine Brachflächen mehr bereitgestellt werden müssen. Allerdings ist eine freiwillige Stilllegung mit zusätzlicher Förderung nach der Öko-Regelung 1 a möglich. Hierbei werden bis zu 8 % der betrieblichen Ackerfläche besonders vergütet. Bei der Öko-Regelung 5 (Kennarten im Dauergrünland) wird wie bisher der Nachweis der Kennarten über den schriftlichen Erfassungsbogen erbracht. Dieser muss ab dem 31.05.2025 ausgefüllt im Betrieb vorliegen. Zum Start der Antragskampagne wird in einer Rund-Mail über weitere Details informiert.

Thomas Krenzer, 06621/87-2221


Beitrag vom 10. Februar 2025

Schulung für Landwirte und Bauhofmitarbeiter: Feldheckenpflege-was besonders wichtig ist

Am Mittwoch, den 19.02.2025 von 9:30 Uhr bis 15:00 Uhr findet eine Schulungsveranstaltung zum Thema Heckenpflege im Bürgerhaus in Neuenstein-Aua statt. Nach einer theoretischen Einführung zum Thema Feldhecken findet eine Mittagspause statt, darauf folgt der Praxisteil an einer Demonstrationsfeldhecke. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Das Mittagessen wird zum Selbstkostenbeitrag angeboten. Es handelt sich um eine gemeinsame Veranstaltung des Naturpark Knüll und den Naturschutzverbänden NABU und HGON in Zusammenarbeit mit den Landschaftspflegeverbänden Hersfeld-Rotenburg e.V. und Schwalm-Eder e.V.

Anmeldung bis zum 17.02.2025 bei Judith Walz per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Tel.: 06677/93990-42


Beitrag vom 31. Januar 2025

Seltener Schmetterling im Landkreis braucht besondere Pflege

In der Kulturlandschaft im Landkreis Hersfeld-Rotenburg sind über viele Jahre der extensiven Bewirtschaftung wertvolle Schätze entstanden. Ein Beispiel dafür ist der Große Wiesenknopf, eine heimische Wiesenpflanze, die sich auf den Wirtschaftsflächen der Auen hervorragend etablieren konnte. Die dunkelroten Blüten erinnern an einen Knopf und sind gut zu erkennen, da sie oft aus den Wiesenbeständen herausragen. Beobachtungen der letzten Jahre zeigen leider einen Rückgang der Bestände des Großen Wiesenknopfs, sodass man diesen häufig nur noch am Rand in Feldsäumen finden kann. Die Natur besteht aus komplexen Zusammenhängen, so steht der Große Wiesenknopf nicht allein für sich. In enger Symbiose mit der Pflanze lebt der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Dieser Schmetterling ernährt sich ausschließlich von den Blüten des Wiesenknopfs und nutzt die Pflanze als Eiablageort. Im Hochsommer kann er am besten beobachtet werden, Ende Juli ist seine Flugdichte am höchsten. Um das Überleben des Schmetterlings zu sichern, sollte die Mahd der Wiesen zwischen Mitte Juni und Mitte September vermieden werden. Ist dies flächendeckend nicht möglich, können Bereiche mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfs stehen gelassen werden. Der Landschaftspflegeverband Hersfeld Rotenburg e.V. informiert und berät Sie gerne persönlich und direkt zu Maßnahmen, die den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling und den Großen Wiesenknopf unterstützen, Bewirtschaftungsmöglichkeiten und weiteren naturschutzfachlichen Themen. Mehr zum Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling erfahren Sie in unserem Flyer, den man auf Anfrage kostenfrei erhalten kann.

LPV Hersfeld-Rotenburg e.V., Daniela Klinge, Tel. 06621/944182; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Beitrag vom 27. Januar 2025

Hinweise zu Feldmäusen

Nässe sorgt für geringen Besatz. Befall ist auf Ackerflächen gut erkennbar; aber nicht alle Plätze sind besiedelt! Der Bekämpfungsrichtwert für Getreide ist im Winterhalbjahr (80-128 Mäuse/ha) höher als im Mai (80-96 Mäuse/ha). Der Besatz lässt sich mit der Lochtretmethode (wieder geöffnete Löcher /250m² - (16 x 16 m)) abschätzen. Eine Maus öffnet pro Tag ca. 2,5 Löcher. Es ist sinnvoll Bestände Ausgang Winter zu beurteilen; das Überschreiten der Bekämpfungsschwelle dann dokumentieren u. gezielt vorgehen (Arvalin, Ratron Linsen o.  Ratron Weizen). Mäuse dienen vielen Räubern (Greifvögel) als Nahrung: Köder tief in aktiv belaufene (wiedergeöffnete) Löcher legen; diese nicht zutreten - die Maus legt die Gänge wieder frei u. fördert die Köder an die Oberfläche! Vorgaben beachten: u.a. keine Anwendung in FFH u. Vogelschutzgebieten; Anwendung in Vorkommensgebieten von Hamster, Birken- o. Haselmaus nur bis 1. März.

Karl-Heinrich Claus; LLH HEF/FD; 0160 90725736


Beitrag vom 20. Januar 2025

Ende der Kernsperrfristen

Am 15.01.2025 endete die Sperrfrist für die Ausbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost. Diese Düngemittel dürfen außerhalb der roten Gebiete wieder ausgebracht werden, wenn es die Bedingungen zulassen. Für alle anderen Düngemittel mit wesentlichen N-Gehalten, wie Gülle, endet die Sperrfrist am 31.01.2025. Darüber hinaus gilt aber ein Aufbringverbot, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, schneebedeckt oder tiefgefroren ist. Die Möglichkeit Nachtfröste zu nutzen, um auf tragfähigem Boden Düngemittel auszubringen, ist seit vergangenem Jahr wieder möglich, wenn der Boden durch Auftauen im Laufe des Tages aufnahmefähig wird. Ab dem 01.02.2025 besteht die Verpflichtung der streifenförmigen Ausbringung sowohl auf bestelltem Ackerland als auch auf Grünland.

R. Jacob, FD LäRa, 06621-87-2233


Beitrag vom 13. Januar 2025

Lebensraum für seltene Arten am Eisenberg wird verbessert

Lebensräume für schützenswerte Tiere und Pflanzen zu erhalten und wiederherzustellen ist eines der wichtigsten Ziele des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura-2000, zu dem auch das Vogelschutzgebiet „Knüll“ gehört. Rund um den Eisenberg werden in den kommenden Jahren entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Konkret geplant ist die Pflege von Hecken und die Erweiterung von Saum- bzw. Altgrasstrukturen. Diese wertvolle Landschaftselemente bieten vielen Arten Unterschlupf und Nahrung. Besonders seltene Brutvögel wie Neuntöter, Raubwürger und Heidelerche profitieren davon. Hecken sind auf regelmäßige Pflege angewiesen. Ohne Pflege „verkahlen“ sie, was besonders auffällt, wenn man durch sie hindurchsehen kann. Der Lebensraum geht verloren und die Arten verschwinden. Deshalb müssen Hecken regelmäßig abschnittsweise „auf den Stock gesetzt“, also dicht über dem Boden zurückgeschnitten werden. Das mag zunächst radikal wirken, ist jedoch entscheidend für den Fortbestand der Hecke – und damit für die dort lebenden Arten. Auch Säume und Altgrasstreifen im Grünland bieten wichtige Rückzugsräume für Pflanzen und Tiere und brauchen spezielle Pflege. Sie sollten spät im Jahr oder mehrjährig geschnitten werden. Diese Maßnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern vor Ort umgesetzt.

Der Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e.V. lädt alle Interessierten zur öffentlichen Infoveranstaltung am 21.01.2025 um 18:00 Uhr im Bürgerhaus Neuenstein Salzberg (Am Hofacker 4) ein. Der LPV plant die Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg. LPV Hersfeld-Rotenburg e.V..

Zarah Greiner, Tel. 06621/944183; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Beitrag vom 06. Januar 2025

Hinweise des LLH HEF/FD zum Heft Beratungsempfehlungen 2025

Auch 2025 gibt es ein Heft mit Informationen rund um den Pflanzenbau für Frühjahr und Herbst. Sie werden u.a. zu den Themen rechtliche Rahmenbedingungen, Düngung, Sortenwesen und Pflanzenschutz informiert.

Die Print-Exemplare (25 €/Stück) sollen spätestens am 11.02.2025 zur Verfügung stehen, zeitgleich eine pdf-Variante (12,50 €/Stück).

PDF und gedruckte Version können online bestellt werden (Links werden noch erstellt).

Um anfallende Versandkosten (6,50 €) zu sparen, können verbindliche Bestellungen zeitnah unter der E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gemacht werden.

Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736