☎  06623 / 933 730 ✉ wsg-beratung@aglw.de

Februar 2026


Januar 2026



Beitrag vom 16. Februar 2026

Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft

Am 01. Januar 2026 sind die neuen Richtlinien zum Einzelbetrieblichen Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP) in Kraft getreten. Diese Investitionsförderung gliedert sich in die Teile „Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)“ und „Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)“. Im Bereich AFP findet sich die klassische landwirtschaftliche Investitionsförderung mit Stallbaumaßnahmen (Neu- und Umbauten) nebst Lagerstätten für Gülle und Festmist. Auch eine isolierte Förderung von Lagerstätten ist möglich. Ausgenommen sind noch bis 31.08.2026 Investitionen in Stallbauten für die Schweinehaltung. Zusätzlich ist ab diesem Jahr auch wieder eine Förderung möglich zum Kauf von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Aufbringung von Wirtschaftsdüngern (Injektionsgeräte für die Aufbringung von Gülle, Gärresten, Jauche und Sickersaft oder Schleppschuhverteiler, jeweils ohne Tankwagen) oder zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen bei der Umwandlung von Pflanzenschutzmitteln führen (Pflanzenschutzgeräte mit Sensorsteuerung). Selbstfahrende Maschinen werden nicht gefördert. Weiterhin sind auch Maschinen und Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung förderfähig, die über eine elektronische Reihenführung verfügen. Im Bereich FID werden Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen für landwirtschaftliche Unternehmen gefördert. Hierbei kann es sich z. B. um Vorhaben zur Direktvermarktung, Bäuerlicher Gastronomie oder auch um Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ bis zu einer Gesamtkapazität von 25 Gästebetten handeln.

Weitere Informationen unter Tel.: 06621/87-2229 oder -2221


Beitrag vom 09. Februar 2026

Grundqualifizierung Lernort Bauernhof 2026 in Hessen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Lernort Bauernhof (BAGLoB e. V.) bietet auch 2026 wieder eine Grundqualifizierung Lernort Bauernhof in Hessen an. Die Qualifizierung unterstützt Betriebsleitende, Mitarbeitende und Hofbegleitende dabei, spannende und praxisnahe Lerneinheiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu entwickeln. Die Teilnehmenden erleben den Bauernhof als idealen Lernort für sich und ihre zukünftigen Angebote. Der besondere Fokus der BAGLoB-Qualifizierung liegt auf Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Start ist am 23. März 2026.

Die Qualifizierung wird vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) aus Mitteln des Klimaplan Hessen gefördert. Das Zertifikat wird als Teilvoraussetzung für eine Förderung im Rahmen der Initiative „Bauernhof als Klassenzimmer“ anerkannt. Anmeldeschluss ist der 15.2.2026.

Veranstaltungstermine:

23.-25.03.2026- Altes Forsthaus Meißner-Germerode,

13.-15.04.2026- Seminarhaus am Liebfrauenberg, Taunus-Selters,

07.-09.09.2026- Hessische Staatsdomäne Grebenstein-Frankenhausen,

02.-04.11.2026- Tagungsstätte Wiesenhausen, Künzell-Loheland.

Mehr Infos unter: www.baglob.de

Kontakt: Antje Behre, Bundesarbeitsgemeinschaft Lernort Bauernhof e. V. (BAGLoB), Nansenstraße 6, 14471 Potsdam, Tel.: 0176-62707670 (MoDiMi), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Beitrag vom 12. Januar 2026

Fachgerechte Heckenpflege

Die Heckenpflege beschäftigt Bauhöfe und Landwirte gleichermaßen: Wie lässt sich diese ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll umsetzen? Oft gelten Hecken als Störfaktoren, weil sie im Weg sind oder in Flächen wachsen. Deshalb werden sie vielerorts jährlich seitlich gemulcht – mit dem Ergebnis, dass Hecken unten verkahlen. Der ökologische Wert der Hecke geht verloren! Sinnvoller ist die Methode des „Auf-den-Stock-Setzen“: Die Gehölze werden 20 - 30 cm über dem Boden geschnitten, treiben von unten wieder aus und bieten weiterhin wichtigen Lebensraum für Tiere. Gleichzeitig reduziert sich der Pflegeaufwand auf ca. alle 10 - 15 Jahre. Wichtig dabei ist abschnittsweises Vorgehen. Maximal ein Drittel der Hecke sollte pro Jahr gepflegt werden. Der LVP hat hierzu einen kostenlosen Flyer erstellt, der alles Wichtige zusammenfasst.

Zarah Greiner, 06621 944-183, buero @lpv-hef-rof.de


Beitrag vom 05. Januar 2026

Flyervorstellung Grabenpflege

Da Gräben meist künstlich angelegt wurden, um Wasserstände zu regulieren, benötigen sie regelmäßige Pflege. Ohne diese würden sie verbuschen oder verlanden, was den Wasserabfluss beeinträchtigt oder zum Austrocknen führen kann. Funktionsfähige Gräben verhindern nicht nur Überschwemmungen, sondern bieten auch vielen Arten wie Amphibien, Insekten, Fischen, Muscheln und Pflanzen wichtigen Lebensraum. Der Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e. V. hat hierzu einen Flyer erstellt, der die wichtigsten naturnahen Pflegemaßnahmen sowie rechtliche Grundlagen kompakt zusammenfasst. Er steht allen Interessierten kostenlos zur Verfügung. Zudem plant der LPV im kommenden Jahr eine Fortbildung zur Grabenpflege. Bei Interesse und Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

Kontakt LPV Hersfeld-Rotenburg e.V., Carolin Lüdtke, Tel. 06621/944182; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Beitrag vom 05. Januar 2026

Schmetterling des Jahres 2026

In den FFH-Auen-Gebieten des Landkreises Hersfeld-Rotenburg ist er anzutreffen: Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Für das kommende Jahr wurde er vom BUND und der BUND NRW Naturschutzstiftung zum Schmetterling des Jahres 2026 gekürt. Als Tierart von gemeinschaftlichem Interesse wird er im FFH-Anhang II geführt, er gilt europaweit als gefährdet. Damit seine Vermehrung gelingt, müssen der Große Wiesenknopf und Rote Gartenameisen vorhanden sein. Als Falter ist der Bläuling im Juli und August zu beobachten. Wichtig ist, dass zu diesem Zeitpunkt Grünflächen mit dem blühenden Großen Wiesenknopf zur Verfügung stehen. Damit der Schmetterling eine Chance hat, seinen störanfälligen Zyklus zu vollenden, sollten diese Wiesen und Weiden von Mitte Juni bis Anfang September nicht genutzt werden. Über besondere Förderprogramme können Landwirte und Landwirtinnen für eine entsprechend angepasste Bewirtschaftung entschädigt werden.

Kontakt: Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e. V.; Anette Atzler, 06621 944184, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.