☎  06623 / 933 420 ✉ wsg-beratung@aglw.de

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Beitrag vom 18. Dezember 2023

Landwirtschaft und Grundwasserschutz

Die AGLW möchte sich auch in diesem Jahr wieder bei allen Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern im Beratungsgebiet für die kooperative und erfolgreiche Zusammenarbeit zum Schutz unseres Trinkwassers bedanken. Grundwasserschutz geht nur gemeinsam und sollte nicht durch Ge- und Verbote von „oben herab“ diktiert werden. Es geht nur über ein Miteinander auf Augenhöhe, mit Maßnahmen, die Ökologie und Ökonomie gleichermaßen berücksichtigen. Dafür setzt sich die AGLW ein. Ressourceneffizienz ist das Stichwort. Dabei steht der Boden im Mittelpunkt der Betrachtung. Hier finden die wichtigsten Prozesse statt. Die Bodenstruktur, Nährstoffverfügbarkeit und Humusgehalt haben wesentlichen Einfluss auf die Nährstoffversorgung der Pflanzen, die Wurzelbildung und die Wasserspeicherfähigkeit. Ist dieses Fundament in einem guten Zustand, wird mit einer angepassten Nährstoffversorgung und einer gesunden Pflanze der Ertrag optimiert. Dies schützt das Grundwasser und sichert die Nahrungsversorgung gleichermaßen.

Versuche mit Landwirten geben diesbezüglich wertvolle Informationen über Anwendungen in der Praxis von Verfahren und Produkten. Deshalb nochmal ein besonderer Dank an folgende Versuchsansteller:

Hohenroda: Betrieb J. Dehnert,

Schenklengsfeld: Betrieb Ehlert,

Herleshausen: Betrieb Schäfer, Betrieb Schönauen,

Sontra: Betrieb Krause,

Eiterfeld: Betrieb Steffen Kohlmann, Betrieb Sauerbier,

Rotenburg: Betrieb Keim,

Cornberg: Betrieb Klöpfel,

Ringgau: Betrieb Iffert,

Kirchheim: Betrieb Schornstein

Wir wünschen allen Betrieben ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Start ins Jahr 2024!

Philipp Pfister, AGLW 06623/933420, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Beitrag vom 11. Dezember 2023

Schadnager

Landwirtschaftliche Gebäude bieten Schadnagern wie z.B. Wanderratte und Hausmaus viele Schlupfmöglichkeiten. Wanderratten zählen zu den Hygieneschädlingen; durch Verunreinigungen übertragen sie zwangsläufig eine Vielzahl von Krankheiten und Viren. Bei nachgewiesenem Befall, sind an von Ratten aufgesuchten Stellen (Laufgänge) ca. 200 g Köder in Köderboxen, für Haustiere unzugänglich u. vor Nässe geschützt, auszulegen. „Futterstellen“ regelmäßig kontrollieren. Köder so lang auslegen, bis kein Fraß mehr festgestellt wird. Die Hausmaus ist ein Vorratsschädling u. hält sich überwiegend in trocknen Räumen auf. Sie frisst neben Lebens- u. Futtermitteln Papier, Textilien, Leder u.a. Materialien. Bekämpfung ähnelt der, der Wanderratte. Den Köder - ca. 20 g Portionen - in Köderboxen, an den Laufgängen der Mäuse ausgelegen.

Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736


Beitrag vom 11. Dezember 2023

Gänsebraten - frisch aus der Region

Wer auf regionale Herkunft seines weihnachtlichen Gänsebratens und auf artgerechte Haltung Wert legt, sollte sich seine Weihnachtsgans rechtzeitig sichern. Unsere Weihnachtsgänse sind ausschließlich mit Getreide und Gras gefüttert und werden im eigenen Betrieb geschlachtet. Auf unserer Internetseite www.gutes-aus-waldhessen.de. finden Sie ein Rezept, wie die waldhessische Weihnachtsgans, sowie Bezugsquellen für frische Gänse und Hähnchen und Puten.

Gutes aus Waldhessen e.V. Telefon: 06621- 872209


Beitrag vom 04. Dezember 2023

Nmin-Werte Herbst 2023

Nitrat/Ammonium sind Abbauprodukte organischer Substanz und/oder werden durch mineralische Düngung zugeführt. Sie dienen der Pflanze als Stickstoffquelle und sind elementar für das Wachstum. Nitrat ist zudem wasserlöslich und gelangt so auch über den Transpirationsstrom zu den Wurzeln. In Zeiten, wo das Pflanzenwachstum stoppt und vermehrt Niederschläge stattfinden (Sickerwasserperiode), wird Nitrat aus dem pflanzenverfügbaren Wurzelraum ausgewaschen. So gelangt es letztlich ins Grund- u. Trinkwasser. Ziel der AGLW und der Landwirtschaft ist es über ackerbauliche Maßnahmen und effiziente Düngung, den Nitratgehalt am Ende der Vegetation so gering wie möglich zu halten. Der Nitrat- und Ammoniumgehalt im Boden kann in Untersuchungen bestimmt werden. Dazu ließ die AGLW bereits ab Mitte Oktober Bodenproben ziehen. In dieser Zeit war die Befahrbarkeit auf den meisten Flächen noch gegeben. Regenfreie Tage gab es im November kaum noch. Im Schnitt sind seit Ende Oktober bis Ende November 100 Liter Regen auf den m² gefallen. Die Bodenproben werden bis in einer Tiefe von 90 cm entnommen. Von 320 untersuchten Flächen wurde im Schnitt ein mineralischer Stickstoffgehalt von 50 kg je Hektar gemessen. War zu diesem Zeitpunkt der Großteil des mineralischen Stickstoffs noch im Oberboden zu finden, wird mit den bereits erfolgten Niederschlägen eine Verlagerung stattgefunden haben. Dies ist abhängig von Bodenart und Tiefgründigkeit. Die AGLW wird auf repräsentativen Standorten vor Vegetationsbeginn erneute Untersuchungen durchführen.

Bei Fragen oder Anmerkungen: AGLW 06623/933420, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Beitrag vom 27. November 2023

Einwinterung der PS-Spritze, Getreidelagerung und Termine

PS-Spritze vorm Einwintern innen u. außen auf dem Feld reinigen – nicht auf versiegelten Flächen! Flüssigkeitsführende Bauteile restlos entleeren; einfacher u. schneller geht´s, wenn in die leere PS-Spritze bei laufender Pumpe eine Mischung aus Frostschutz + Wasser (Konzentration lt. Gebrauchsanleitung) gefüllt wird und diese durch Betätigen aller Schaltventile in alle Leitungen gefördert wird. Im Frühjahr die Mischung beim Ablassen auffangen u. im Herbst wiederverwenden. Auch PSM korrekt u. frostfrei lagern (> 5°C) – Zulassungen und Aufbrauchfristen prüfen.

Kalte Nächte sind geeignet, eingelagertes Getreide zu belüften. Für dauerhaftes lagern (über Winter) sind Temperaturen < 10° C im Lager erforderlich. Unter 10° C werden die Atmungsverluste der Körner weitestgehend reduziert; Kornkäfer u. andere Schädlinge stellen Aktivität ein. Beim Belüften des Getreides folgendes beachten: aus Sicherheitsgründen sollte die Luft 7° C kälter als das Getreide sein, sofern dies nicht trockener als 14 % ist. Dann sind Belüftungsfehler ausgeschlossen. Notwendige Messinstrumente: Thermometer im Getreide, Außenluft-Thermo- und Außenluft-Hygrometer (beide im Schatten), Getreidefeuchtemesser.

Sachkundefortbildung am 14. Dez., 10°°-15°° Uhr in Niederaula. Anmeldung: 0561/7299-333.

Sachkunde – Grundlehrgang am Eichhof in Bad Hersfeld: 26. und 29. Jan. 2024; Prfg.: 2. Feb. Anmeldung: 0561/7299-222.

Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736

 


Beitrag vom 30. Oktober 2023

Erstellung Stoffstrombilanz ab 2023

Die Stoffstrombilanz (SSB) soll die Nährstoffflüsse im Betrieb darstellen. Die Nährstoffzufuhr wird der Nährstoffabfuhr gegenübergestellt. Ziel ist es, die Nähstoffflüsse transparenter zu gestalteten und Nährstoffverluste (z. B. ins Grundwasser) zu reduzieren. Waren zunächst nur vereinzelte Betriebe verpflichtet, müssen ab 2023 alle landwirtschaftlichen Betriebe eine SSB erstellen → Ausnahmen: < 20 ha landw. Nutzfläche, < 50 GV im Betrieb und Wirtschaftsdüngeraufnahme < 750 kg N gesamt – Der Betrachtungszeitraum kann zwischen Kalender- und Wirtschaftsjahr gewählt werden. Somit ergeben sich die Betrachtungszeiträume vom 01.01.-31.12.2023 oder 01.07.2023-30.06.2024. Nach Ablauf des Betrachtungszeitraums gilt eine Erstellungsfrist von 6 Monaten. Für die Erstellung einer SSB können Sie sich gerne an die AGLW wenden.

Philipp Pfister, AGLW, 06623/933 420


Beitrag vom 30. Oktober 2023

Festmistlagerung

Eine zu gewährleistende Lagerfrist von 2 Monaten gilt für alle Betriebe, in denen Festmist anfällt. Ein Ausbringungsverbot besteht laut neuer DüV vom 01.12. bis zum 15.01. (rote Gebiete ab 01.11.-31.01.). Eine Beschränkung auf bestimmte Kulturen gibt es derzeit nicht. Geflügelmist sowie Geflügeltrockenkot unterliegen genauso wie feste/separierte Gärreste der Sperrfrist für Güllen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Feldmieten temporär bis zu 6 Monaten gelagert werden (u. a. Vorrotte, Beachtung bes. Bestimmungen WSG, NSG, etc.). Eine späte Festmistausbringung ist empfehlenswerter, da bei milder Witterung Ammonium zu Nitrat umgewandelt wird - höhere Auswaschungsgefahr. Eine Ausbringung im Frühjahr hat sich in Versuchen der AGLW als effizienter gegenüber einer Herbstausbringung gezeigt.

Philipp Pfister, AGLW, 06623/933 420


Beitrag vom 20. Oktober 2023

Aktuelles aus dem Verein Gutes aus Waldhessen e. V.:

Ein Bericht vom Themenabend „Frauen in der Landwirtschaft“ am 26. September im Landgasthof Will

Auf Initiative des Vereins Gutes aus Waldhessen e. V, trafen sich über 30 Frauen zu einem spannenden Themenabend. Ohne Frauen läuft es nicht: Ob als Betriebsleiterin, Hofladenbetreiberin oder angestellte Fachkraft, Frauen übernehmen in landwirtschaftlichen Betrieben Schlüsselpositionen. Wie aber sind die Lebens- und Arbeitsverhältnisse von Frauen in der Landwirtschaft tatsächlich? Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beauftragte Studie an deren Online-Umfrage mehr als 7000 Frauen teilnahmen wurde im September 2022 veröffentlicht. Die Wissenschaftlerin Frau Dr. Zazie von Davier vom Thünen Institut für Landwirtschaft war maßgeblich an der Studie beteiligt und präsentierte die Ergebnisse. Die Zuhörinnen wünschten sich teilweise mehr gesellschaftliche und familiäre Anerkennung und eine gute, ausreichende Absicherung im Rentenalter. Einige wiesen auf die unterschiedlichen Bedarfe von Frauen in Neben- und Haupterwerbsbetrieben vor. Die Veranstaltung machte Lust und Mut auf Zukunft, da auch sehr junge Frauen teilnahmen die bereits einen Betrieb übernommen haben bzw. es sich gut vorstellen können. Einig waren sich die Frauen, dass es auch in naher Zukunft Veranstaltungen geben könnte, die sich mit dem Themenkomplex Frauen in der Landwirtschaft beschäftigen. Die 1. Vorsitzende Frau Bettina Bernhardt nahm diesen Wunsch wohlwollend zu Kenntnis und freute sich über die positive Resonanz.

Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209


Beitrag vom 13. Oktober 2023

Erosionsschutz bei Ackerflächen

Ackerflächen, die der Wassererosionsstufe KWasser1+2 zugewiesen sind, dürfen vom 01.12. bis 15.02. nicht gepflügt werden. Bei KWasser1 ist Pflügen nach der Ernte nur bei Aussaat vor dem 01.12. zulässig. Bei KWasser2 ist Pflügen zwischen dem 16.02. und 30.11. (ohne Reihenkulturen) nur bei unmittelbar folgender (spätestens 30.11.) Aussaat zulässig. Das Pflügen vor Reihenkulturen bei KWasser2 ist verboten. Zu vorgenannten Bundesvorgaben gibt es aber landesspezifische Abweichungen, was das Pflugverbot vom 01.12. bis 15.02. betrifft: Auf Ackerflächen KWasser1+2 darf quer zum Hang gepflügt werden, wenn eine raue Winterfurche vor einer frühen Sommerkultur (ohne Mais) angelegt wird oder auf schweren Böden (Bodenart > 17 % Tongehalt), eine späträumende Gemüsekultur als Vorfrucht dient, eine Bodenbedeckung ab der Ernte der Vorfrucht vorliegt, Erosionsschutzstreifen angelegt werden. Bei KWasser2 ist das Pflügen (16.02. bis 30.11.) auch ohne unmittelbare Aussaat von Sommerkulturen zulässig, wenn quer zur Haupthangrichtung gearbeitet wird. Bei Reihenkulturen > 45 cm ist das Pflügen (16.02. bis 31.05.) quer zum Hang bei unmittelbarer Aussaat erlaubt, wenn eine aktiv begrünte Zwischenfrucht oder ein überwinterndes Feldgras oder eine winterharte Untersaat vorhanden war oder eine flache, nicht wendende Einarbeitung von Stoppeln und Ernteresten oder das Belassen der gesamten Erntereste gegeben ist.

Eine gut dargestellte Zusammenfassung finden Sie im Internet unter https://llh.hessen.de/unternehmen/agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlungen/gloez-auflagen/

Hollstein, FD Ländlicher Raum, 06621 87 2201


Beitrag vom 06. Oktober 2023

Nmin-Bodenprobenentnahme 2023

Wie in jedem Jahr werden ab der KW 42 in verschiedenen Wasserschutzgebieten (WSG) im Beratungsgebiet der AGLW wieder Bodenproben gezogen. Geplant sind 328 Proben in 34 WSG. Dabei wird versucht viele Bewirtschafter und unterschiedliche Kulturen zu beproben, um ein repräsentatives Bild über das jeweilige WSG zu erlangen. Außerdem werden in geringerem Mengen auch Grundnährstoffe, Humusgehalt und P-Verfügbarkeit beprobt, um zusätzliche Erkenntnisse über die Bodeneigenschaften zu erlangen. Bodenproben helfen dabei den Anbau zu optimieren und das Grundwasser zu schützen. – Beprobt wird nach bestem Wissen und Gewissen mit einem Leichtfahrzeug. Die entstandenen Fahrspuren sind kurz nach Vegetationsbeginn in 2024 nicht mehr zu erkennen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich an 06623 933420.

Philipp Pfister, AGLW, 06623/933 420


Beitrag vom 02. Oktober 2023

Kernsperrfristen einhalten

Gemäß Düngeverordnung ist auf Ackerflächen nach Ernte der Hauptfrucht bis zum 31.01. keine Stickstoffdüngung (N) erlaubt. Eine Ausnahmereglung zu Gerste, Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter endete am 01.10.. Auf Grünland, und bei mehrjährigem Feldfutterbau gilt das N-Düngeverbot vom 1.11. bis 31.01.. Festmist und Kompost dürfen vom 01.12. bis zum 15.1. nicht ausgebracht werden. Darüber hinaus gilt, dass nur auf aufnahmefähige Böden eine Aufbringung erfolgen darf, stickstoffhaltige Düngemittel dürfen nicht auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden aufgebracht werden.

Jacob, Fachdienst Ländlicher Raum Bad Hersfeld, Tel.: 06621-87-2233


Beitrag vom 11. September 2023

HALM2: Antragsfrist endet am 01.10.2023

Die Antragsfrist für das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM2) endet am 01.10.2023. Die Antragstellung erfolgt wie bereits beim Gemeinsamen Antrag über den Link www.agrarportal-hessen.de. Die Beantragung der Maßnahme C.1 – Vielfältige Kulturen im Ackerbau ist in diesem Jahr wieder möglich. Dieses Modul baut auf der Öko-Regelung (ÖR) 2 auf. Fairerweise muss allerdings erwähnt werden, dass das gesamte Förderangebot HALM2 aufgrund leerer Kassen unter Vorbehalt steht.

Weitere Informationen sind unter Tel. 06621/87-2221 erhältlich.


Beitrag vom 28. August 2023

Aktuelles aus der Ökomodell- Region Hersfeld- Rotenburg

Die Ökomodell Region informierte am 13. Juli 2023 zum Thema Mehr BIO in Großküchen

Das Thema Vom Acker bis Teller: Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten, was können wir im Landkreis Hersfeld-Rotenburg leisten? bildete den Rahmen für eine sehr gut besuchte Informationsveranstaltung im Fürstensaal im Mittelgebäude auf dem Bahnhof Bebra. Die Veranstaltung richtete sich an richtet sich an öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser und Behördenkantinen, sowie an die regionalen Erzeuger in der Ökomodell- Region Hersfeld- Rotenburg. Drei Referenten stellten ihre Themenblöcken in Form von Impulsvorträgen vor: Die Praktische Umsetzung am Beispiel der Wertschöpfungskette Geflügelfleisch, hier wurde aufgezeigt das die Außer-Haus-Verpflegung besondere Anforderungen an Lieferbetriebe stellt, da Großküchen überwiegend Teilstücke abnehmen. Ein weiterer Themenblock beschäftigte sich mit dem Einsatz von bio-regionalen Gemüse, das in der Regel vorverarbeitet angeliefert werden muss, hier aus der Sichtweise einer kreiseigenen Einrichtung, dem Kreisjugendhof in Rotenburg. Abschließend berichtete die Jugendherberge aus Bad Hersfeld über ihre ersten Erfahrungen mit den Prozessen einer regionalen organisierten Logistikkette, aus der Sicht eines Neueinsteigers im Bereich der Verarbeitung von bio-regionalen Produkten vor. Moderiert wurde die Veranstaltung gemeinsam von Frau Anja Erhart von der FiBL Projekte GmbH und Frank Naumann von der Ökomodell- Region Hersfeld- Rotenburg.

Hintergrund zu Initiative BIOBitte: Gemeinsam mit AkteurInnen in der Region will sie dazu beitragen, den Anteil von Bio-Lebensmitteln in der öffentlichen Außer-Haus-Verpflegung auf 20 Prozent und mehr zu steigern.

 


Beitrag vom 26. Juni 2023

Aktuelles zum Gemeinsamen Antrag 2023

In diesem Antragsjahr wurden neben den inhaltlichen Neuerungen der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik auch verfahrenstechnische Änderungen im Agrarportal implementiert. So ist insbesondere eine erweiterte Kommunikationsstruktur geschaffen worden, die einen häufigeren Austausch zwischen Landwirten und Bewilligungsstelle ermöglichen soll. Direkt nach der Anmeldung am Portal (https://agrarportal-hessen.de) kann über die Schaltfläche „Meine Nachrichten“ geprüft werden, ob es z. B. Rückmeldungen zu Überlappungen von Flächen oder zum neuen Instrument des sog. Flächenmonitorings gibt. Hierbei handelt es sich um eine Überprüfung der landwirtschaftlichen Schläge hinsichtlich der beantragten Nutzung über Satelliten-Bilder. Mit Hilfe einer sogenannten Künstlichen Intelligenz (KI) werden die erzeugten Bilder ausgewertet und bei unerwarteten Färbungen der Fläche eine Beanstandung aufgeworfen. Sollte dies der Fall sein, kann der Antragsteller eine entsprechende Änderung am betroffenen Schlag durchführen (z. B. eine Änderung der Nutzung). Danach muss nochmals die Abgabe-Schaltfläche betätigt werden, damit die Änderung wirksam wird (grundsätzlich bis zum 30.09. möglich). Wie die gesamte Antragstellung in diesem Jahr, so läuft allerdings auch dieses neue Instrument bisher noch nicht rund. Daher wird es weiterhin ergänzende Kommunikation über Email- bzw. Postversand geben müssen, insbesondere bei beihilferelevanten Unklarheiten.

Für alle Fragen rund um den Gemeinsamen Antrag 2023 steht der Fachdienst Ländlicher Raum, Sachgebiet Förderung, Friedloser Straße 12 in Bad Hersfeld zur Verfügung (Tel.: 06621/87-2221).


Beitrag vom 05. Juni 2023

Gutes aus Waldhessen e. V. Intern, seit Juni Unterstützung in der Geschäftsstelle des Vereins

Seit 1. Juni 2023 verstärkt Frau Gita Sandrock, den Verein dabei, Wege der regionalen Wertschöpfung zu ebnen und Kreisläufe zu schließen, um die bäuerliche Landwirtschaft in der Region zu erhalten und zu fördern. Sie bearbeitet das Projekt Cargosurfer. Sie erreichen Frau Sandrock unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209


Beitrag vom 05. Juni 2023

Termine der PAMIRA Pflanzenschutzmittelbehälter-Sammelaktion 2023

Abgabestellen und Termine in der Nähe sind: Raiffeisen Waren GmbH, Bebra vom 19.06.2023-20.06.2023, Raiffeisen Westfalen Mitte eG, Eschwege vom 03.07.2023-04.07.2023 und Landhandel Brenzel, Eiterfeld am 05.07.2023. Pamira ist ein System zur umweltgerechten Entsorgung leerer Pflanzenschutzmittelbehälter. Zurückgenommen werden Kanister aus Kunststoff und Metall sowie Faltschachteln, Papier und Kunststoffsäcke. Die Verpackungen müssen das PAMIRA Zeichen tragen und gespült sein. Die Verschlüsse sind getrennt anzuliefern und Behälter über 50 Liter sollen durchtrennt werden. Alle Informationen zur Sammlung finden Sie unter: www.PAMIRA.de

R. Jacob, Fachdienst Ländlicher Raum, Bad Hersfeld, Tel.: 06621-87-2233


Beitrag vom 29. Mai 2023

Durchführung der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE) 2023

Für das Jahr 2023 wurden 27 Betriebe für die BEE vom Statistischen Landesamt vorgegeben. Auf 6 Winterweizen-, 9 Wintergersten-, 8 Winterroggen- und 4 Rapsschläge wird im Kreis eine Beprobung stattfinden. Die durch Zufall ausgewählten Betriebe werden zeitnah vom Fachdienst ländlicher Raum darüber informiert. Es handelt sich um eine deutschlandweite Erhebung, die für die Erntestatistik und gesamte Einfuhr- und Vorratspolitik wichtig ist. Die Ermittlung wird von den Ländern eigenverantwortlich durchgeführt und ist in Hessen eine Kombination aus Probeschnitt (im Bestand) und Volldrusch (Wiegen des Ertrages). Zusätzlich sollen auf einigen Betrieben Qualitätsproben entnommen werden.

R. Jacob, Fachdienst Ländlicher Raum, Bad Hersfeld, Tel.: 06621-87-2233


Beitrag vom 02. Mai 2023

Frische Kräuterküche

Mild oder würzig, anregend und scharf, bitter oder pikant – für jeden Geschmack ist ein Kraut gewachsen. Jetzt startet die neue Kräutersaison und auf dem Wochenmarkt oder direkt beim Erzeuger können die ersten jungen Kräuter erworben werden. Biokräuter verleihen Gerichten jeder Art eine außergewöhnliche Note, da Geschmack und Aroma besonders intensiv sind. Die Auswahl, die der Kräutergarten im Sommer zu bieten hat, ist groß. Von der guten alten Petersilie, die als Zutat in Suppen, Eintöpfen, Salaten und Fleischgerichten gleichermaßen geeignet ist, bis hin zum Basilikum, das nicht zuletzt in Kombination mit Tomaten und Mozzarella mediterrane Genussmomente auf den Teller zaubert.

Weitere Infos zu Bezugsmöglichkeiten finden sie unter www.gutes-aus-waldhessen.de Gutes aus Waldhessen e. V., 06621/87 – 2209


Beitrag vom 21. April 2023

Öko-Regelung 5: Kennartenprogramm

Öko-Regelungen (ÖR) sind ein Bestandteil der Direktzahlungen. Es sind freiwillige Maßnahmen, die für ein Jahr eingegangen werden. Landwirte sollen so für Umweltleistungen honoriert werden.

Die Öko-Regelung 5 beinhaltet die ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit dem Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten. Der Landwirt verfährt weitestgehend selbstverantwortlich mit seiner Fläche. Wie er sie nutzt oder pflegt liegt in seiner Hand. Entscheidendes Kriterium ist der Nachweis der Kennarten. Dazu zählen u.a. die Gewöhnliche Schafgabe, Wiesen-Schaumkraut und Wiesen-Margerite.

Über einen Erfassungsbogen, der im Agrarportal zu finden ist, werden die Kennarten nachgewiesen. Dazu wird für den jeweiligen Schlag vom Agrarportal automatisch eine Begehungslinie berechnet, die dann beim Nachweisen der Arten abgeschritten werden muss.

Eine Broschüre als Hilfestellung zum Erkennen der 42 Kennarten(gruppen) hat das LLH in Zusammenarbeit mit dem HLNUG herausgebracht. Sie ist auf der Internetseite des LLH digital verfügbar https://llh.hessen.de/unternehmen/agrarpolitik-und-foerderung/informationsbroschuere-zu-kennarten-im-gruenland-oeko-regelung-5-jetzt-erhaeltlich/

Finanziell wird der Nachweis von vier Kennarten mit 240 €/ha pauschal vergütet. Die ÖR 5 ist kombinierbar mit verschiedenen HALM 2 Förderungen ohne, dass es zu einem Abzug der Förderung auf der Fläche kommt. Außerdem ist die Kombination mit weiteren Öko-Regelungen möglich.

Bei jedweden Fragen oder für Tipps zur Bestimmung der Kennarten ist der Landschaftspflegeverband für Sie der passende Ansprechpartner.

Lena Gothe, 06621-944180; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Beitrag vom 17. April 2023

Gemeinsamer Antrag 2023

Das Antragsportal https://agrarportal-hessen.de wurde in der vergangenen Woche freigeschaltet, allerdings sind noch zahlreiche Fehler vorhanden. Dennoch wird empfohlen, den Antrag unverzüglich so weit wie möglich zu bearbeiten, da die Antragsfrist am 15. Mai 2023 endet. Neben den zahlreichen förderrechtlichen Änderungen sind in diesem Jahr folgende Neuerungen zu beachten: Die Angabe einer Email-Adresse ist zwingend für die Bearbeitung und Abgabe des Antrags, außerdem ist die Steuernummer bzw. die Steueridentifikationsnummer zu erfassen. Neu ist auch der Begriff Interventionen: Hierunter fallen die einzelnen Fördermaßnahmen wie Einkommensgrundstützung (EGS), Umverteilungs-Einkommensstützung (UES), Junglandwirte-Einkommensstützung (JES), Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ) und die verschiedenen Öko-Regelungen (ÖR*). Zur Öko-Regelung Kennarten auf Dauergrünland (ÖR 5) wurde inzwischen eine Broschüre vom Landesbetrieb Landwirtschaft (LLH) in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) veröffentlicht. Diese kann auf den Internetseiten des LLH (https://llh.hessen.de ) und des HLNUG (https://www.hlnug.de ) heruntergeladen werden. Die Erfassung der Kennarten erfolgt in diesem Jahr noch in einem Papierbogen, der im Agrarportal heruntergeladen werden kann. Ab dem kommenden Jahr ist eine App für die Erfassung der Kennarten geplant.

Sofern sich im Rahmen der Antragsbearbeitung Probleme oder Schwierigkeiten ergeben, stehen die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebietes Förderung weiterhin telefonisch bzw. nach Terminvergabe auch persönlich zur Verfügung (06621/87-2226, -2228, -2222, -2223, -2230, -2255).


Beitrag vom 11. April 2023

Neue Kolleginnen und Kollegen im Fachdienst Ländlicher Raum

Im Sachgebiet Förderung beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg konnte inzwischen ein Teil der vakanten Stellen nachbesetzt werden.

Neu im Team sind:

Frau Dagmar Alles, Herr Sebastian Willhardt (Durchwahl der beiden: 06621/87-2222)

Herr Alexander Rexroth (Durchwahl: 06621/87-2223)

Frau Anabel Prosoli (Durchwahl: 06621/87-2253)

Frau Prosoli wird schwerpunktmäßig in den Bereichen Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM2) sowie Weidetierschutz tätig sein, während Frau Alles, Herr Willhardt und Herr Rexroth im generellen Themenfeld Gemeinsamer Antrag agieren werden. Die neue Antragskampagne kann also kommen.

Thomas Krenzer, 06621/87-2221


Beitrag vom 3. April 2023

Artenreiches Grünland? – Beratungsangebot des Landschaftspflegeverbandes

FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Gebiete sind EU-Schutzgebiete zum Schutz, Erhalt und zur Wiederherstellung von bestimmten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen. Für diese Gebiete liegen besondere Maßnahmenpläne vor, um die Ziele zu erreichen.

Der Landschaftspflegeverband (LPV) unterstützt dieses Jahr das Sachgebiet Förderung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg bei der naturschutzfachlichen Grünlandberatung der Landwirte. Der Fokus liegt dabei auf den folgenden FFH-Gebieten: Hauneaue zwischen Neukirchen und Hermannspiegel, Obere und Mittlere Fuldaaue, Auewiesen von Fulda, Rohrbach und Solz sowie Flächen der Kalkmagerrasen zwischen Sontra und Morschen.

Inhalt dieser Beratungen werden unter anderem naturschutzfachliche Aspekte – Kräuter, Wiesenbrüter, Falter und co. – der Schläge sein. Zum Betrieb passend werden Bewirtschaftungsoptionen sowie Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Beispiele für Förderungen: HALM Naturschutzfachliche Sonderleistungen (NSL), Ökoregelung 5 „4 Kennarten“, investive Maßnahmen wie Entbuschungen oder Bekämpfung von Störarten.

Für die auf den Betrieb abgestimmte Beratung ist eine Einsicht in die Schlagdaten notwendig. Eine freiwillige Einwilligungserklärung ermöglicht dies dem LPV, und kann beim Sachgebiet Förderung oder beim LPV erfragt werden. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Sprechen Sie uns gerne an.

LPV Hersfeld-Rotenburg e.V., Ansprechpartnerin Lena Gothe, Tel. 06621/944180; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Beitrag vom 13. März 2023

Artenschutz beim Osterfeuer – Nicht unbedacht anzünden!

Osterfeuer sind eine weit verbreitete Tradition. Aber Achtung! Die Holzhaufen stellen potentielle Brutplätze für Vögel und Rückzugsräume für Kleinsäuger, Insekten, Amphibien und Reptilien dar, die bei dem Anzünden zu Schaden und zu Tode kommen. Unser Osterfeuer kann also zu einem artenschutzrechtlichen Verstoß gegen die Verbote der § 39 & § 44 Bundesnaturschutzgesetz durch das Töten/Stören (besonders) geschützter Tierarten und durch die Beseitigung ihrer Lebens-, Ruhe-& Fortpflanzungsstätten führen, und einen Straftatbestand darstellen. Auch bei der Auswahl der Fläche ist aus verschiedenen Gründen Vorsicht geboten. Wir weisen auf die Beachtung folgender Punkte hin:

  • Um- oder Aufschichten des Holzhaufens erst unmittelbar am Tag des Feuers
  • Anzünden der Osterfeuer nur auf befestigten „Festplätzen“ oder Äckern
  • Abstandsregelungen (auch zu Gehölzen und geschützten Biotopen!)
  • Kein Verbrennen von Müll oder pflanzliche Abfällen
  • Frühzeitig Genehmigungs- und Meldebedarf bei allen zuständigen Behörden klären (Veranstaltungen im Außenbereich erfordern Genehmigungen nach § 17 BNatSchG!)

Eine Orientierungshilfe des HMUKLV mit weiteren Hinweisen finden Veranstalter unter: https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2021-08/hmuelv_hmdi_brauchtumsfeuer.pdf

Ansprechpartner: Untere Naturschutzbehörde, 06621-87-2200 /-2260 /-2263 /-2264


Beitrag vom 6. März 2023

Die Ökomodell Region informiert am 14. März 2023 zum Thema Agroforst

Das Thema Agroforstwirtschaft wird immer öfter im Zusammenhang mit Maßnahmen zu Klimaanpassung und Klimaschutz in der Landwirtschaft genannt. 2023 ist die agrofortwirtschaftliche Nutzung zum ersten Mal möglich. Wir laden alle interessierten landwirtschaftlichen Betriebe ein, sich über dieses neue Thema zu informieren. Termin: 14. März 2023 Veranstaltungsort: Hofgut Tann, Gerteröder Str. 8, in Ludwigsau- Tann, Beginn: 19.30 Uhr. Zur Einführung in das Thema wird die Klimaschutzbeauftragte des Landkreise Frau Elena Barth einen Überblick zu dem Thema geben. Wir freuen uns über ihre Anmeldung.

Ökomodell- Region Hersfeld- Rotenburg, 06621-872209 oder per mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Beitrag vom 27. Februar 2023

Informationsveranstaltungen zum Gemeinsamen Antrag 2023

Das Sachgebiet Förderung beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg führt an folgenden Terminen Informationsveranstaltungen zum Gemeinsamen Antrag 2023 durch:

Montag, 03.04.2023 ab 19.30 Uhr, Mittwoch, 12.04.2023 ab 19.30 Uhr, Donnerstag, 13.04.2023 ab 19.30 Uhr, Mittwoch, 19.04.2023 ab 19.30 Uhr, Donnerstag, 20.04.2023 ab 19.30 Uhr.

Die Veranstaltungen finden jeweils im Landratsamt in Bad Hersfeld, Friedloser Straße 12, im neuen Kreistagssitzungssaal statt. Es wird um Anmeldung unter einer der folgenden Durchwahlen gebeten:

06621/87-2222, 06621/87-2223, 06621/87-2255, 06621/87-2230.


Beitrag vom 27. Februar 2023

Neuausweisung der nitrat- und phosphatbelasteten Gebiete

Seit dem 01.12.2022 gilt in Hessen die neue Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AvDÜV). In ihr wurden die mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete neu ausgewiesen, die sogenannten roten und gelben Gebiete. Ob Ihre Flächen oder auch Teile davon in diesen belasteten Gebieten liegen, können Sie in dem GeoBox-Viewer einsehen (www.geobox-i.de/GBV-HE/). Hierfür muss in der Kartenauswahl der Layer „Düngeverordnung“ angeklickt werden. Liegen landwirtschaftliche Flächen in den entsprechenden Gebieten, ist die Bewirtschaftung an spezielle Auflagen geknüpft. Diese finden Sie unter https://llh.hessen.de/pflanze/boden-und-duengung/duengeverordnung/neue-regelungen-fuer-die-duengung-avduev-und-duev/

Ansprechpartner: Carsten Hollstein 06621-87 2201


Beitrag vom 30. Januar 2023

Ende der Kernsperrfristen

Am 15.01 endete die Sperrfrist für die Ausbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost. Diese Düngemittel dürfen außerhalb der roten Gebiete wieder ausgebracht werden, wenn es die Bedingungen zulassen. Für alle anderen Düngemittel mit wesentlichen N-Gehalten, wie z. B. Gülle, endet die Sperrfrist am 31.01.2023. Darüber hinaus gilt aber ein Aufbringverbot wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, schneebedeckt oder gefroren ist. Es ist auch nicht mehr möglich Nachtfröste auszunutzen, um auf tragfähigem Boden Düngemittel auszubringen. Auf bestelltem Ackerland muss die Aufbringung streifenförmig oder direkt in den Boden erfolgen. Auf unbestelltem Ackerland ist eine unverzügliche Einarbeitung vorzunehmen (innerhalb 4 Stunden.). R. Jacob FD LäRa, 066621-87-2233


Beitrag vom 24. Januar 2023

Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e.V.

Der Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e.V. (LPV) wurde im November 2021 gegründet. Ziel ist der Erhalt und die Entwicklung einer abwechslungsreichen und ökologisch intakten Kulturlandschaft in Zusammenarbeit mit landnutzenden Partnern. Seit dem 01.12.2022 ist unsere LPV-Geschäftsstelle geöffnet mit zwei Personen Vorort: Dorothea Thielen (Geschäftsführerin) und Lena Gothe (Mitarbeiterin). Der LPV wurde auf Initiative der Landwirtschaft, dem Naturschutz und der Kommunen gegründet und wird kreisweit tätig sein. Ziel des LPVs ist – in guter Zusammenarbeit der drei Gruppen – freiwillig und kompromissbereit Projekte zur Erhaltung der Kulturlandschaft zu planen und umzusetzen. Der LPV trägt sich über Mitgliedsbeiträge und die Förderung für Landschaftspflegeverbände des Hessischen Umweltministeriums.

Aufgabenfelder des LPVs sind: Beratung von Landwirten rund um das artenreiche Grünland, insb. in FFH-Gebieten – Pflege und Entwicklung von Kalkmagerrasen, Entbuschungen – Heckenpflege, Obstbaumschnitt – Spezielle Artenschutzprojekte, z.B. Wiesenbrüter, Amphibien – Beratung bei naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen, Ökokontomaßnahmen – u.s.w.

Der LPV setzt bei der Umsetzung von Projekten auf lokale Akteure: Lohnunternehmer, Landwirte, Verbände. Die Umsetzung der Maßnahmen wird entlohnt/gefördert. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung oder beraten Sie gerne. Für Fragen, Anregungen und mehr Informationen sind wir unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Telefon 06621-944181 erreichbar.

Dorothea Thielen, LPV Hersfeld-Rotenburg e.V.


Beitrag vom 9. Januar 2023

Landwirtschaftliche Hinweise zum Wildverbiss an Winterungen

Der Winter lässt, nach einem nur kurzen Gastspiel, zwar weiter auf sich warten, dennoch muss man in gefährdeten Lagen mit Schäden durch Wildverbiss rechnen. Vor allem in Wintern mit langen Frostphasen und langer Schneelage können diese Wildschäden an Winterungen dann auftreten.

Im Raps unterscheidet man zwischen Schäden durch Blattfraß und dem Verbiss am Vegetationskegel. Raps hat grundsätzlich ein sehr hohes Regenerationsvermögen; reiner Blattfraß, der Verluste von ca. 60-70 % zur Folge hat, kann von der Pflanze meist problemlos kompensiert werden. Wird jedoch Verbiss am Vegetationskegel festgestellt, muss dies wesentlich kritischer betrachtet werden. Wurde der Vegetationskegel stark geschädigt bzw. komplett abgebissen, reagiert die Pflanze meist mit verstärkter Seitentriebbildung; der Ertrag des fehlenden Haupttriebes kann durch die Seitentriebe i. d. R. allerdings nicht kompensiert werden. Die Blütenanlagen dieser Nebentriebe sind zudem deutlich schwächer als die des Haupttriebes; hinzu kommen eine ungleichmäßige Blüte und Abreife. Bei der Bewertung des Schadens gehen die Meinungen zwischen Landwirt und Jagdpächter oft auseinander; für eine objektive Beurteilung ist das Aufstellen von Drahtkäfigen (z.B. Metallgestelle von 1000 l Shutteln) hilfreich. Sicher im Boden verankert dienen sie als Zeigerflächen! Einfacher und schneller geht`s, wenn man Kartoffelkörbe aus Draht auf den Kopf stellt, und sie mit Zeltheringen ausreichend sichert.

Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736