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Zwischenfrüchte und Untersaaten als „Nährstoffspeicher“

Fördermöglichkeiten des Zwischenfruchtanbaus in Hessen

  HALM ökologische Vorrangflächen (Greening)
Mindestgröße -- 0,1 ha
Saatgut mind. 4 Arten n. Anlage 6d ; bis 3 Arten nach Anlage 6a; max. >50% pro Art
Mischung, mind. 2 Arten n. Liste (max. 60% Samenanteil einer Art; max. 60% Gräser)
Belege/Rückstellprobe erforderlich erforderlich
Aussaat Bodenbedeckender Bestand 01.10.-31.01 Zwischen 16.07. - 01.10.
Bienegerechte Mischung Einsaat bis 15.08. --
Folgejahr Neue Bestellung mit Hauptkultur od. Brache Neue Bestellung mit Hauptkultur
Pflanzenschutzmittel nein (chem.-synth.) nein (ab Ernte Hauptfrucht)
Düngung ja unter bestimmten Voraussetzungen
Mineralisch ja, wenn die Aussaat vor dem 15.9. erfolgte bis 01.10. nein (ab Ernte Hauptfrucht)
Organisch ja, wenn die Aussaat vor dem 15.9. erfolgte bis 01.10. ja, wenn die Aussaat vor dem 15.9. erfolgte bis 01.10. (kein Klärschlamm)
Nutzung ja, wenn Bodenbedeckung erhalten bleibt Schafe und Ziege (Antragsjahr), ab 16.02. im Folgejahr: Jede Nutzung (Hauptfrucht muss folgen)
ab 01.02. ab 16.02.
Pflege Mulchen gegen Aussamen Mulchen, Schlegeln und Häckseln gegen Aussamen
Folgefrucht Hauptkultur/Brache Hauptkultur
Aufzeichnungen Ackerschlagkartei --
Beratungsnachweis jährlich (C2a) --
Kulissen C.2a Zwischenfrüchte: Förderung HALM-Layer "Boden+Wasser" --
C.2b Zwischenfrüchte: Förderung HALM-Layer "Grundwasser" ─ Priorität 1 und zusätzlich in "Erosion"
B.1 Ökologischer Landbau: Landesweite Förderung
Verpflichtung 5 Jahre --
Förderhöhe 150€/ha/Jahr C2a Zwischenfrüchte --
100€/ha/Jahr C2b Zwischenfrüchte
50€/ha/Jahr Betrieben mit Teilnahme an B1
zusätzlich 10€/ha bei bienegerechter Mischung
Gewichtungsfaktor -- 0,3 (1 m² = 0,3 m² öVF)
Sonstiges Wirtschaftsdüngerbeprobung wird zugestimmt Mind. 40 % bedeckt sein bis 20.10.

 

 

26.09.2015: Zwischenfruchtmischung „Aqua Pro“

ohne Leguminosen und ohne Kruziferen

 

Oberirdische Biomasse am 19.10.2016 54,4 dt/ha TS
N-Gehalt 2,4 % N
N-Aufnahme Oberirdische Biomasse 130,6 kg N/ha

 

 

 

Nach der Ernte der Hauptfrucht und vor der Sommerung sollte eine Zwischenfrucht ausgebracht werden. Sie dient als Nährstoffspeicher über die Wintermonate und schützt diese so vor Auswaschung. Auch zusätzlich zugeführter Stickstoff in Form von Gülle (bei Aussaat bis 15.09) nimmt Sie auf und speichert ihn für meine Sommerfrucht. In nachfolgender Grafik werden die Werte für das Jahr 2017/2018 dargestellt.

 

Auf Grund der Witterung im Herbst 2017 wurden die Zwischenfrüchte recht spät ausgesät. Je später Zwischenfrüchte in die Erde kommen, desto kürzer ist ihre Vegetationszeit und dem zur Folge ist auch die N-Aufnahme niedriger.

Neben der N-Aufnahme wurde auch das N-Saldo berechnet. Trotz der Witterung zeigt sich dieses stark negativ, selbst bei voller Berücksichtigung des Gülle- bzw. Biogassubstrat-N oder einer Berücksichtigung von 40 % des Festmist-N. Dies bedeutet, dass die Zwischenfrüchte neben organischem Dünger-N noch erhebliche N-Mengen aus der Bodenmineralisierung gebunden haben. Dieser positive Effekt zeigt sich auch in geringen Nmin-Gehalten.

In zahlreichen Praxisversuchen zeigte sich zudem, dass der von den Zwischenfrüchten aufgenommene Stickstoff der folgenden Sommerkultur (z.B. dem Silomais) weitgehend zur Verfügung steht. Die von den Zwischenfrüchten aufgenommenen N-Mengen sollten also bei der Düngung der Sommerkulturen berücksichtigt werden.

Je mehr Stickstoff die Zwischenfrucht aufnimmt, umso mehr steht der Folgekultur zur Verfügung. Ziel muss es also sein die Zwischenfrucht möglichst N-Effizient zu machen. Um das zu erreichen muss sie früh ausgebracht werden. In Versuchen hat sich gezeigt, dass eine Aussaat mit Drille wesentlich vorteilhafter ist im Vergleich zum Schnekenkornstreuer. Die Gülle muss möglichst früh kommen, damit die Zwischenfrucht den darin enthaltenen Stickstoff aufnehmen kann.

Zu Beginn stellt sich die Frage welche Zwischenfrucht in den Betrieb passt. Organische Düngung eignet sich nicht bei reinen Leguminosenmischungen. Kruziferen sollten fehlen bei Raps in der Fruchtfolge genauso fehlen wie Leguminosen bei Ackerbohnen oder Erbsen. In Untersuchungen hat sich zudem gezeigt, dass Kruziferen eher spätsaatverträglicher sind.

Neben der Stickstoffkonservierung dienen Zwischenfrüchte auch dem Humusaufbau, der Bodenlockerung und dem Erosionsschutz


Untersaaten

Grasuntersaaten zählen beim Greening als Zwischenfrucht. Im Zusammenhang mit dem Greening bieten sich Grasuntersaaten v.a. auf Flächen an, auf denen Mais nach Mais angebaut wird (Bild). Ein weiterer Vorteil der Grasuntersaat im Mais ist zudem die höhere Tragfähigkeit des Bodens bei der Ernte und der Humusaufbau. Grasuntersaaten in Getreide können zudem zu einer gewissen Entzerrung von Arbeitsspitzen führen. Grasuntersaaten und Herbizideinsatz müssen jedoch aufeinander abgestimmt werden!

Im 6-8-Blattstadium funktioniert die Untersaat mit dem Schneckenkornstreuer. Das System ist jedoch sehr windanfällig. Zudem bleiben einige Grassamen auf den Maispflanzen liegen. Besser eignet sich ein pneumatischer Düngerstreuer bzw. ein Grünlandstriegel.


 

Fazit:

Zwischenfrüchte eignen sich hervorragend zur Herbstdüngung mit organischen Düngern. Sie fördern deren N-Effizienz.

Dr. W.G. Gebauer, Philipp Pfister, AGLW, Tel.: 06623-933207